Anhaltende Lernstörungen oder Lernschwächen bei Kindern sind jedoch keine Seltenheit. Die Ursachen liegen oft tiefer. Anhaltende Lernstörungen entstehen, wenn Kinder – aus welchen Gründen auch immer – die schulischen Erwartungen nicht erfüllen können und die schulischen Ziele nicht erreichen. Egal, ob der Schüler oder die Schülerin unter einer Konzentrationsschwäche leidet, oder ob Schwierigkeiten in einzelnen schulischen Fächern, wie Lesen, Schreiben, Rechnen, vorliegen – all diesen Lernschwierigkeiten kann man entgegentreten und entsprechende Hilfsangebote machen.
Die heutige Förderpädagogik orientiert sich an den Fähigkeiten des Kindes, aber sie muss auch in gleichem Maße die Umweltfaktoren berücksichtigen. Dies gilt für Kinder mit Lernschwierigkeiten, aber ebenso für Kinder, denen das Lernen besonders leichtfällt.
Bei Schülern mit Lernschwächen sind Aufmerksamkeit und Geduld – sowohl bei den Lehrpersonen als auch vonseiten der Eltern – sehr wichtig. Lernschwächen müssen frühzeitig wahrgenommen werden, damit man gezielt nach Ursachen und Unterstützungsmöglichkeiten suchen kann.
Lernschwächen können in unterschiedlichen Bereichen auftreten. Sie betreffen
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Kinder mit Schwierigkeiten in einzelnen Lernbereichen: Rechnen, Lesen, Rechtschreibung,…
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Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten: großer Bewegungsdrang, Schwierigkeiten in der Konzentration, …
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Kinder mit emotionalen Auffälligkeiten: Mangel an Selbstvertrauen, Ängste, ….
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Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen, Rückständen in der Sprachentwicklung,…
Jedes Kind muss seinen eigenen Lernvoraussetzungen etnsprechend in der Lerngruppe und individuell gefördert werden.
Fördermöglichkeiten
Das bloße Feststellen der Schwierigkeiten oder auch der besonderen Fähigkeiten reicht nicht aus. Eine Förderdiagnose muss den Lern- und Entwicklungsstand sowie die emotionalen Aspekte des Kindes berücksichtigen, um die Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen.
Die Förderarbeit hat zum Ziel, die Stärken und Schwächen von Schülern und Schülerinnen herauszufinden. So können Lernhemmungen abgebaut, Lernmotivation gefördert und Erfolgserlebnisse ermöglicht werden. Es ist wichtig, Arbeitstechniken und Lernmethoden zu vermitteln, die die vorhandenen Schwächen teilweise ausgleichen können.
Im Unterricht sollte auf die Stärken und Schwächen eines jeden Kindes Rücksicht genommen und dementsprechend die Lernanforderungen in den einzelnen Leistungsbereichen angepasst werden. Es gilt Lernsituationen zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes angepasst sind und die es ihm erlauben, bestmögliche Fortschritte zu machen.
Es gilt jedes Kind dort abzuholen, wo es steht und ihm ein
Außer der direkten Förderung in der Klasse, indem die Lehrperson die nötigen Anpassungen vornimmt, gibt es zusätzlich folgende Fördermöglichkeiten:
Niederschwellige Förderung: Dies bedeutet, Kindern mit größeren schulischen Schwierigkeiten zusätzliche Förderung anzubieten. Die Förderlehrperson unterstützt die Lehrperson, plant die unterstützenden Maßnahmen und setzt sie auch um. Sie arbeitet mit dem Kind allein, kann aber auch in kleineren Gruppen arbeiten.
Nachteilsausgleich: Unter Nachteilsausgleich versteht man angepasste pädagogische Hilfsangebote, die eine einzelne schulische Schwäche ausgleichen sollen (z. B. bei einer Hör- oder Sehschädigung, einer Lese-Rechtschreib-Schwäche o. Ä.). Die Kinder werden in diesem Rahmen, dank der internen Anpassungen im schulischen Umfeld, zielgleich gefördert. Der Nachteilsausgleich wird daher auch nicht im Zeugnis vermerkt. Die Maßnahmen gelten ab dem Tag der Entscheidung maximal für das laufende und das darauffolgende Schuljahr. Sie können um bis zu zwei weitere Schuljahre verlängert werden.
Notenschutz: Notenschutz bedeutet, dass ein Schüler oder eine Schülerin in einem bestimmten schulischen Bereich nicht bewertet wird. Der Schutz bezieht sich auf einen Teilbereich und kann nur für Schülerinnen und Schüler mit einer speziellen Beeinträchtigung angefragt werden. Notenschutz ist nur möglich, wenn bereits Nachteilsausgleichsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt wurden und eine medizinische Diagnose einer fachkundigen Einrichtung erstellt wurde. Der Antrag wird von den Eltern oder Erziehungsberechtigten gestellt.
Ein Notenschutz ist maximal für das laufende und das darauffolgende Schuljahr gültig, kann aber auf Anfrage für jeweils zwei weitere Schuljahre verlängert werden.
Nachteilsausgleich und Notenschutz werden in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum des ZFP durchgeführt.
Sonderpädagogischer Förderbedarf: Bleiben trotz intensiver Förderhilfen in mehreren schulischen Bereichen die Schwierigkeiten bestehen, kann ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden. Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht dann, wenn die bisher allgemein eingesetzten Maßnahmen nicht ausreichen. Dies ist der Fall, wenn Beeinträchtigungen so ausgeprägt sind, dass Lehrpersonen bzw. Therapeuten mit entsprechender fachlicher Ausbildung herangezogen werden. Der Antrag zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird von den Eltern oder Erziehungsberechtigten (zusammen mit dem Schulleiter der Regelschule) schriftlich bei Kaleido eingereicht. Wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entsteht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel ein Anspruch auf Förderstunden in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Förderpädagogik oder der Pater-Damian-Förderschule.
Ein Kind mit besonderer Begabung oder Hochbegabung hat ebenfalls das Recht, nach seinen eigenen Fähigkeiten gefördert zu werden. Eine frühzeitige Diagnose ist wichtig, damit das Kind Lernangebote erhält, die es ihm erlauben, sich bestmöglich weiterzuentwickeln.
Da Kaleido Eltern bestmöglich hierzu beraten und unterstützen möchte, wenden Sie sich mit Fragen bitte jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Aufgabe besteht darin, durch Gespräche mit Ihnen, dem Kind und den Lehrpersonen sowie durch Beobachtungen und angepasste Testverfahren die Stärken und Schwächen Ihres Kindes herauszufinden. Dies geschieht mit dem Ziel, Ihrem Kind die notwendigen unterstützenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Ihnen und den Lehrpersonen zukommen zu lassen.