Kaleido Ostbelgien


Masern - hochansteckend und meldepflichtig

Das Masernvirus überträgt sich sehr leicht. Lange Zeit kamen Masern nur noch selten vor. Durch Impflücken sind sie nun aber wieder auf dem Vormarsch.

Masern sind eine Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Sie ist hochansteckend und wird durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen übertragen, z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen. An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat. Auch wer nicht vollständig geimpft ist, kann in seltenen Fällen erkranken.

Häufige Symptome bei einer Maserninfektion sind:

  • Fieber
  • rote Flecken auf der Haut
  • Husten
  • Bindehautentzündun

Komplikationen in Folge einer Maserninfektion sind zwar selten, aber schwerwiegend. Es kann z. B. zu einer Lungenentzündung oder Gehirnentzündung kommen. Sie tritt bei etwa 1 von 1000 Masernfällen auf. 10 - 20 % der Betroffenen sterben daran. Bei 20 - 30 % bleiben schwere Folgeschhäden wie geistige Behinderung oder Lähmungen zurück.

Besonders gefährdet sind Säuglinge, die zu jung für eine Impfung sind, sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden. Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, Säuglinge und Erwachsene haben zudem ein höheres Risiko, bei einer Masern-Erkrankung Komplikationen zu entwickeln.

Die meisten Kinder wurden gegen diese Krankheit geimpft. Überprüfen Sie den Impfstatus Ihres Kindes. Das komplette Impfschema besteht aus zwei Impfungen. Wenn Ihr Kind nicht oder unvollständig geimpft ist, wenden Sie sich an Ihren Arzt, um die Impfung nachzuholen. Kaleido Ostbelgien bietet die Dreifach-Impfung Masern-Mumps-Röteln bei der Vorsorgeuntersuchung im Alter von 12 Monaten an. Die zweite Dosis wird allen Kindern des 3. Primarschuljahres angeboten.

Meldepflicht

Da es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, müssen Sie diese in der Schule oder direkt bei Kaleido Ostbelgien melden. Wenn Ihr Kind an Masern erkrankt ist, darf es die Schule nicht mehr besuchen, bis es wieder gesund ist.