Wird aktuell oft gesucht: Stillen, Nahrung, Unterstützung, Babynahrung, Schwangerschaft
Zu den Aufträgen von Kaleido Ostbelgien gehört es, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten im schulischen Umfeld und in der Kleinkindbetreuung zu vermeiden. (siehe Artikel 3.22 des Dekretes vom 31.03.2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, sind Sie als Eltern verpflichtet, dies der Schule oder Kaleido Ostbelgien zu melden. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat festgelegt, welche Krankheiten meldepflichtig sind und welche Vorbeugemaßnahmen zu treffen sind. (Erlass 20.07.2017
Folgende Krankheiten müssen Sie dem Schulleiter oder direkt Kaleido Ostbelgien melden:
Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihre Servicestelle oder die Kaleido-Zentrale.
Diese Informationen sind für uns wichtig:
Kaleido Ostbelgien trifft Maßnahmen, um die Verbreitung der Krankheiten im schulischen Umfeld zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind verbindlich für den betroffenen Schüler oder die Schülerin, die Erziehungsberechtigten der Schüler, den Schulträger und das Personal der Schule. Sie können einzelne Schüler betreffen oder die Schüler einer ganzen Klasse oder sogar der ganzen Schule.
Susanne Häfner
Krankenpflegerin
Gesundheitsförderung
Telefon +32 (0) 87 709 607
Mobil +32 (0) 471 919 438
susanne.haefner@kaleido-ostbelgien.be